Ryanair muss Tickets anerkennen

25 08 2008
Wie der Focus berichtet muss Ryanair bis auf weiteres Flugtickets, welche über Internetportale oder andere Drittanbieter verkauft wurden anerkennen. Diesem zugrunde liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Frankfurt am Main. Beziehen tut sich diese aber nur auf Tickets des Antragstellers cheaptickets.de. Auch ist zu beachten das die einsweilige Verfügung auch erst ab Zustellung an die Fluggesellschaft gültig ist. Dies kann ein paar Tage dauern da Sie erst übersetzt werden muss. Dannach hätten Rechtsmittel aber keine aufschiebende Wirkung. Die Vertreter von Cheaptickets.de bewertet den Beschluss des Landgerichtes Frankfurter als „durchschlagenden Erfolg für den Verbraucherschutz“ und „richtungweisend für die gesamte Branche“.


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